Leistungen

Wir bieten ein vielfältiges Leistungsspektrum zur Gewährleistung der Effizienz, Sicherheit und gesetzeskonformen Nutzung Ihrer Anlagen. Dazu zählen Gutachtenerstellung zur Leistungsbewertung, Gefährdungsbeurteilungen zur Risikoerkennung, Schulungen für sicheren Umgang, sowie Baubegleitung und Abnahme zur Sicherstellung technischer Standards.

Wir spielen eine Schlüsselrolle in der Beratung, wobei unser Fokus nicht nur auf der technischen Leistung liegt, sondern auch auf der umfassenden Einhaltung rechtlicher Bestimmungen. Dazu zählen nicht nur Wartungsintervalle, sondern auch Umweltaspekte und weitere gesetzliche Auflagen.

Unsere Expertise stellt sicher, dass Betreiber ihre Anlagen nicht nur effizient, sondern auch im vollständigen Einklang mit den geltenden Vorschriften betreiben können.

Wir bieten ein vielfältiges Leistungsspektrum zur Gewährleistung der Effizienz, Sicherheit und gesetzeskonformen Nutzung Ihrer Anlagen. Dazu zählen Gutachtenerstellung zur Leistungsbewertung, Gefährdungsbeurteilungen zur Risikoerkennung, Schulungen für sicheren Umgang, sowie Baubegleitung und Abnahme zur Sicherstellung technischer Standards.

Wir spielen eine Schlüsselrolle in der Beratung, wobei unser Fokus nicht nur auf der technischen Leistung liegt, sondern auch auf der umfassenden Einhaltung rechtlicher Bestimmungen. Dazu zählen nicht nur Wartungsintervalle, sondern auch Umweltaspekte und weitere gesetzliche Auflagen.

Unsere Expertise stellt sicher, dass Betreiber ihre Anlagen nicht nur effizient, sondern auch im vollständigen Einklang mit den geltenden Vorschriften betreiben können.

ENERGETISCHE INSPEKTION NACH § 74 GEBÄUDEENERGIEGESETZ (GEG)

Seit 2007 ist an allen Klimaanlagen mit mehr als 12 kW Kälteleistung im regelmäßigen Abstand von 10 Jahren eine energetischen Inspektion durchzuführen.

Folgende Anlagen betrifft die Verordnung:
• Die Nennkühlleistung der Klimaanlage für den Kältebedarf ist größer 12kW
• Warum wird eine energetische Inspektion durchgeführt?

Viele der zu prüfenden Anlagen arbeiten nicht energieeffizient. Durch wenige Optimierungen des Gesamtsystem lassen sich häufig erhebliche Einsparpotenziale ausschöpfen. Ein unabhängiger Sachverständiger wird Installationsdefizite, Auslegungsfehler oder Wartungsmängel feststellen und neutral über diese Berichten.

Bestandteile der energetischen Inspektion:
• Sichtprüfung der Anlage auf Schäden, Abnutzung und Allgemeinzustand
• Prüfung der Anlagendokumentation
• Prüfung der Wartungsprotokolle auf Vollständigkeit und korrekte Durchführung
• Bewertung einzelner Anlagenkomponenten und der Gesamtanlage auf Energieeffizienz
• Dokumentation der festgestellten Betriebsparameter
• Feststellung der vorhandenen Luftwechselrate im Kühl- und Heizbetrieb
• Bewertung der Anlagenauslegung und Betriebsweise
• Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz von Einzelkomponenten und/oder der Gesamtanlage

Die Energieeinsparverordnung ist bereits ab 2007 in Kraft und regelt durch § 12 Klimaanlagen energetische Inspektionen in Gebäuden, die wiederkehrend alle 10 Jahre durchzuführen sind. Das Inspektionsprotokoll ist seit 2009 vom Anlagenbetreiber den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen. Ab November 2020 ist diese Vorschrift in §74 Gebäudeenergiegesetz (GEG) übergegangen.

Seit Mai 2014 gibt es hierzu Kontrollen der zuständigen Behörden.

Generell sind alle Anlagen jeweils im zehnten Jahr nach Inbetriebnahme, nach größeren Umbauten oder nach der letzten Energetischen Inspektion einer erneuten Energetischen Inspektion zu unterziehen.

Die Ergebnisse der energetischen Inspektion Ihre Anlagen werden vom Sachverständigen schriftlich zusammengefasst und in Schriftform überreicht. Sie erhalten einen Bericht mit Vorschlägen zur Verbesserung der energetischen Effizienz Ihrer Klima- oder Lüftungsanlage, sofern dies festgestellt werden konnte.

ENERGETISCHE INSPEKTION NACH § 74 GEBÄUDEENERGIEGESETZ (GEG)

Seit 2007 ist an allen Klimaanlagen mit mehr als 12 kW Kälteleistung im regelmäßigen Abstand von 10 Jahren eine energetischen Inspektion durchzuführen.

Folgende Anlagen betrifft die Verordnung:
• Die Nennkühlleistung der Klimaanlage für den Kältebedarf ist größer 12kW
• Warum wird eine energetische Inspektion durchgeführt?

Viele der zu prüfenden Anlagen arbeiten nicht energieeffizient. Durch wenige Optimierungen des Gesamtsystem lassen sich häufig erhebliche Einsparpotenziale ausschöpfen. Ein unabhängiger Sachverständiger wird Installationsdefizite, Auslegungsfehler oder Wartungsmängel feststellen und neutral über diese Berichten.

Bestandteile der energetischen Inspektion:
• Sichtprüfung der Anlage auf Schäden, Abnutzung und Allgemeinzustand
• Prüfung der Anlagendokumentation
• Prüfung der Wartungsprotokolle auf Vollständigkeit und korrekte Durchführung
• Bewertung einzelner Anlagenkomponenten und der Gesamtanlage auf Energieeffizienz
• Dokumentation der festgestellten Betriebsparameter
• Feststellung der vorhandenen Luftwechselrate im Kühl- und Heizbetrieb
• Bewertung der Anlagenauslegung und Betriebsweise
• Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz von Einzelkomponenten und/oder der Gesamtanlage

Die Energieeinsparverordnung ist bereits ab 2007 in Kraft und regelt durch § 12 Klimaanlagen energetische Inspektionen in Gebäuden, die wiederkehrend alle 10 Jahre durchzuführen sind. Das Inspektionsprotokoll ist seit 2009 vom Anlagenbetreiber den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen. Ab November 2020 ist diese Vorschrift in §74 Gebäudeenergiegesetz (GEG) übergegangen.

Seit Mai 2014 gibt es hierzu Kontrollen der zuständigen Behörden.

Generell sind alle Anlagen jeweils im zehnten Jahr nach Inbetriebnahme, nach größeren Umbauten oder nach der letzten Energetischen Inspektion einer erneuten Energetischen Inspektion zu unterziehen.

Die Ergebnisse der energetischen Inspektion Ihre Anlagen werden vom Sachverständigen schriftlich zusammengefasst und in Schriftform überreicht. Sie erhalten einen Bericht mit Vorschlägen zur Verbesserung der energetischen Effizienz Ihrer Klima- oder Lüftungsanlage, sofern dies festgestellt werden konnte.

GEFÄHRDUNGS-
BEURTEILUNG


Unser Team aus erfahrenen Sachverständigen und Fachkräften für Arbeitssicherheit erstellen für Ihre Anlagen und Maschinen Gefährdungsbeurteilungen und sichern somit einen sicheren Betrieb für Sie und Ihr Personal.

Wir erstellen
Gefährdungsbeurteilungen für:
• Kühltürme
(VDI2047, 42.BImSchV, BGR500)
• Verdunstungskühlanlagen
(VDI2047, 42.BImSchV, BGR500)
• Kältemaschinen/Klimaanlagen
• Lüftungs- bzw. RLT-Anlagen
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GEFÄHRDUNGS-
BEURTEILUNG


Unser Team aus erfahrenen Sachverständigen und Fachkräften für Arbeitssicherheit erstellen für Ihre Anlagen und Maschinen Gefährdungsbeurteilungen und sichern somit einen sicheren Betrieb für Sie und Ihr Personal.

Wir erstellen
Gefährdungsbeurteilungen für:
• Kühltürme
(VDI2047, 42.BImSchV, BGR500)
• Verdunstungskühlanlagen
(VDI2047, 42.BImSchV, BGR500)
• Kältemaschinen/Klimaanlagen
• Lüftungs- bzw. RLT-Anlagen

GUTACHTEN
:

Funktioniert Ihre Kälte- oder Klimaanlage nicht, wie vertraglich vereinbart? Erreicht Ihre Wärmepumpe nicht die zugesagten Effizienzwerte oder gibt es gar Baumängel?

Unsere kompetenten Sachverständigen prüfen Ihre Kältemaschinen oder Wärmepumpen auf „Herz und Nieren“, messen, ob vertraglich vereinbarte Leistungswerte erreicht werden und beurteilen die Gesamtfunktion der Anlagen.

Wir stehen nicht nur als beratende Kraft bei Streitigkeiten mit Ihren Vertragspartnern an Ihrer Seite, sondern erstellen Ihnen detaillierte Gutachten, die vor Gericht Verwendung finden können.

GUTACHTEN

Funktioniert Ihre Kälte- oder Klimaanlage nicht, wie vertraglich vereinbart? Erreicht Ihre Wärmepumpe nicht die zugesagten Effizienzwerte oder gibt es gar Baumängel?

Unsere kompetenten Sachverständigen prüfen Ihre Kältemaschinen oder Wärmepumpen auf „Herz und Nieren“, messen, ob vertraglich vereinbarte Leistungswerte erreicht werden und beurteilen die Gesamtfunktion der Anlagen.

Wir stehen nicht nur als beratende Kraft bei Streitigkeiten mit Ihren Vertragspartnern an Ihrer Seite, sondern erstellen Ihnen detaillierte Gutachten, die vor Gericht Verwendung finden können.

BAUBEGLEITUNG
UND ABNAHME

Wurde Ihre Kälte-, Klimaanlage oder Wärmepumpe fachgerecht, nach den Regeln der Technik und nach gültigen Rechtsvorschriften erbaut? Diese Beurteilung ist für Nichtfachleute oft schwer möglich, so dass Bauherren bauliche Mängel nicht erkennen.

Wir stehen Ihnen bei Neu- und Umbauten von Anlagen mit unserer Erfahrung zur Seite und kontrollieren die verschiedenen Bauabschnitte, prüfen erstellte Dokumente zu Druckproben oder Dichtheitsprüfungen und führen in Ihrem Namen Abnahmen und Erstinbetriebnahmen durch.
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BAUBEGLEITUNG
UND ABNAHME

Wurde Ihre Kälte-, Klimaanlage oder Wärmepumpe fachgerecht, nach den Regeln der Technik und nach gültigen Rechtsvorschriften erbaut? Diese Beurteilung ist für Nichtfachleute oft schwer möglich, so dass Bauherren bauliche Mängel nicht erkennen.

Wir stehen Ihnen bei Neu- und Umbauten von Anlagen mit unserer Erfahrung zur Seite und kontrollieren die verschiedenen Bauabschnitte, prüfen erstellte Dokumente zu Druckproben oder Dichtheitsprüfungen und führen in Ihrem Namen Abnahmen und Erstinbetriebnahmen durch.


BERATUNG
ÜBER PFLICHTEN

Die meisten Kälte-, Klimaanlagen oder Wärmepumpen sind Kompressionskälteanlagen mit halogenierten Treibhausgasen als Kältemittel. Um die direkte Emission von Kältemitteln in die Atmosphäre zu begrenzen, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Überwachung, Protokollierung, Aufzeichnung und genaue Kennzeichnung der Anlagen vor.

Folgende Verordnungen finden ggf. auch für Ihre Anlage Anwendung:
• Dichtheitsprüfung nach Verordnung EG 517/2014
• Einhaltung der Verordnung EG 1005/2009
• Kennzeichnungspflicht gemäß EG-VO 1494/2007
• Kennzeichnungspflicht gemäß ChemKlimaschutzV

BERATUNG
ÜBER PFLICHTEN

Die meisten Kälte-, Klimaanlagen oder Wärmepumpen sind Kompressionskälteanlagen mit halogenierten Treibhausgasen als Kältemittel. Um die direkte Emission von Kältemitteln in die Atmosphäre zu begrenzen, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Überwachung, Protokollierung, Aufzeichnung und genaue Kennzeichnung der Anlagen vor.

Folgende Verordnungen finden ggf. auch für Ihre Anlage Anwendung:
• Dichtheitsprüfung nach Verordnung EG 517/2014
• Einhaltung der Verordnung EG 1005/2009
• Kennzeichnungspflicht gemäß EG-VO 1494/2007
• Kennzeichnungspflicht gemäß ChemKlimaschutzV

UNTERWEISUNG
VON PERSONAL

§12 Arbeitsschutzgesetz und BGR500 „Regelmäßige Unterweisungen“

Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen:
• vor Aufnahme der Tätigkeit
• bei Veränderung in den Aufgabenbereichen
• nach Unfällen
• bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien

Für 2-10 Mitarbeiter bieten wir Schulungen direkt in Ihrem Betrieb an. Die 4-stündige Schulung umfasst Theorie und Praxis an Ihren Maschinen. Jeder Teilnehmer erhält eine Arbeitsmappe mit Sicherheitsrichtlinien.
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UNTERWEISUNG
VON PERSONAL

§12 Arbeitsschutzgesetz und BGR500 „Regelmäßige Unterweisungen“

Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen:
• vor Aufnahme der Tätigkeit
• bei Veränderung in den Aufgabenbereichen
• nach Unfällen
• bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien

Für 2-10 Mitarbeiter bieten wir Schulungen direkt in Ihrem Betrieb an. Die 4-stündige Schulung umfasst Theorie und Praxis an Ihren Maschinen. Jeder Teilnehmer erhält eine Arbeitsmappe mit Sicherheitsrichtlinien.

42. BImSchV &
VDI 2047

Wir beraten Sie vollumfänglich zum Betrieb Ihrer Verdunstungskühlanlagen (Kühltürme) unter Berücksichtigung der 42. BImSchV und der VDI2047.

Beachten Sie alle neuen rechtskräftigen Vorschriften und Verordnungen? Führen Sie eine ordnungsgemäße Dokumentation?

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:
• Gefährdungsbeurteilungen
• Beratung zur Einhaltung der 42. BImSchV
• regelmässige Hygieneinspektionen nach VDI 2047/2
• Inspektion mit Optimierungs- und Sanierungsvorschlägen
• technische Überprüfungen und neue Auslegungen
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42. BImSchV &
VDI 2047

Wir beraten Sie vollumfänglich zum Betrieb Ihrer Verdunstungskühlanlagen (Kühltürme) unter Berücksichtigung der 42. BImSchV und der VDI2047.

Beachten Sie alle neuen rechtskräftigen Vorschriften und Verordnungen? Führen Sie eine ordnungsgemäße Dokumentation?

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:
• Gefährdungsbeurteilungen
• Beratung zur Einhaltung der 42. BImSchV
• regelmässige Hygieneinspektionen nach VDI 2047/2
• Inspektion mit Optimierungs- und Sanierungsvorschlägen
• technische Überprüfungen und neue Auslegungen

HYGIENEINSPEKTION
VDI 6022

Betreiber sind gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und der Arbeitsstättenverordnung verpflichtet, die Funktionsfähigkeit ihrer RLT-Anlagen regelmäßig überprüfen zu lassen. Dabei muss sichergestellt werden, dass die RLT-Anlagen gesundheitlich unbedenkliche Luft liefern und betriebssicher arbeiten.

Laut VDI 6022 entspricht diese Überprüfung der sogenannten Hygieneinspektion. Diese Inspektion muss erstmals bei der Inbetriebnahme und anschließend wiederkehrend alle 2 Jahre für RLT-Anlagen mit Luftbefeuchter bzw. alle 3 Jahre für RLT-Anlagen ohne Luftbefeuchter durchgeführt werden.

KONTAKT

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